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Immobilie anbieten
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Ablauf & Ankauf

Klare Schritte.
Klare Erwartungen.

Sie schildern die Situation. Wir prüfen, ob das Objekt zu unserem Ankauf passt. Erst dann sprechen wir über ein konkretes Angebot.

01

Das Haus vorstellen

Nennen Sie Standort, Grösse, Vermietung, bekannte Probleme und Ihre Vorstellungen. Für eine erste Übersicht genügt der aktuelle Kenntnisstand.

Die erste Teilanfrage entsteht nach Schritt 1; weitere Angaben und Dateien können folgen.
02

Die Ausgangslage prüfen

Im späteren Ankaufprozess werden Angaben und Unterlagen gesichtet sowie offene Fragen und gegebenenfalls eine Besichtigung geklärt.

03

Konditionen abstimmen

Wenn das Objekt passt, werden Kaufpreis, Voraussetzungen und ein möglicher Zeitplan besprochen. Sie entscheiden, ob dieser Weg zu Ihnen passt.

04

Den Verkauf vereinbaren

Bei Einigung folgt die Vorbereitung der notariellen Kaufabwicklung. Zahlung, Übergabe und übernommene Bestandteile werden vertraglich festgelegt.

Unser Ankaufmodell – offen erklärt

Ein neuer Verantwortlicher.
Ein entsprechend niedriger Kaufpreis.

Wir kaufen problematische Immobilien zu günstigen, entsprechend niedrigen Ankaufspreisen. Sanierungsbedarf, Leerstand, erforderliche Investitionen und Entwicklungsrisiken fliessen in unsere Kalkulation ein.

Wir projektieren und entwickeln die Objekte selbst oder geben sie gegebenenfalls an geeignete Projektanten weiter. Dieses Geschäftsmodell benötigt wirtschaftlichen Spielraum für die weitere Entwicklung.

Unser Ansatz kann passen, wenn Sie Ihre Immobilie im bestehenden Zustand abgeben möchten und eine überschaubare Abwicklung höher gewichten als den maximalen Erlös. Wenn für Sie der höchstmögliche Marktpreis im Vordergrund steht, kann eine klassische Vermarktung – gegebenenfalls mit einem Makler – der passendere Weg sein.

Jedes Objekt wird individuell geprüft. Eine Anfrage ist unverbindlich und bedeutet keine Ankaufzusage.

Verkaufen im bestehenden Zustand

Bekannte Probleme offenlegen.
Haftung klar vereinbaren.

Sie möchten das Haus abgeben, ohne nach dem Verkauf wegen jedes Schadens erneut in Anspruch genommen zu werden? Bei unserem Ankauf soll der bestehende Zustand einschliesslich der offengelegten Probleme Grundlage des Geschäfts sein.

Im Notarvertrag kann ein umfassender Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart werden, soweit rechtlich zulässig. Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ allein ersetzen diese Regelung nicht. Bekannte Mängel, zugesagte Eigenschaften und mögliche Ausnahmen werden ausdrücklich besprochen und passend beurkundet.

§ 444 BGB ansehen ↗

Für einen guten Start

Was eine Einschätzung
erleichtert.

Sie müssen diese Unterlagen für die erste Übersicht noch nicht vollständig haben.

Fragen vor dem Verkauf

Auch mit genau Ihrem Problem.

Fallen Maklergebühren an?

Nein. Bei unserem Direktankauf stellen wir dem Eigentümer keine Maklerprovision in Rechnung. Andere Kosten der notariellen Abwicklung richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektanschrift, Zahl der Wohneinheiten sowie – soweit vorhanden – Bilder und eine Beschreibung der wichtigsten Probleme. Im Formular sind nur Name, E-Mail-Adresse und Objektanschrift verpflichtend. Für den Notarvertrag unterstützen wir bei der Beschaffung des Grundbuchauszugs und weiterer gegebenenfalls notwendiger Unterlagen.

Kann ich mit Ausschluss der Sachmängelhaftung verkaufen?

Ein umfassender Sachmängelhaftungsausschluss kann für den Ankauf im bestehenden Zustand im Notarvertrag vereinbart werden, soweit rechtlich zulässig. „Gekauft wie gesehen“ allein ersetzt ihn nicht. Bekannte Mängel sind offenzulegen; arglistiges Verschweigen und Beschaffenheitsgarantien bleiben insbesondere nach § 444 BGB ausgenommen.

Muss ich vor der Anfrage sanieren oder beräumen?

Nein. Zeigen Sie uns den tatsächlichen Zustand. Welche Schäden, Gegenstände und Aufgaben wir später übernehmen, wird im Einzelfall vertraglich geregelt.

Wie entsteht der Kaufpreis?

Zustand, Lage, Einnahmen, Investitionen und Risiken fliessen in unsere Kalkulation ein. Unser Geschäftsmodell setzt niedrige Ankaufspreise voraus; für einen höchstmöglichen Marktpreis kann die klassische Vermarktung mit einem Makler besser passen.

Was geschieht nach dem Ankauf?

Wir projektieren und entwickeln selbst oder geben das Objekt gegebenenfalls an geeignete Projektanten weiter. Objektinformationen können im Rahmen Ihrer Datenfreigabe ausgewählten Partnern zur Prüfung und Vorbereitung der Immobilienverwertung vorgestellt werden. Ihre Kontaktdaten und personenbezogene Angaben anderer Personen sind ausgenommen.

Ist eine schnelle Übernahme garantiert?

Nein. Wir prüfen auch dringende Fälle, können aber weder den Ankauf noch einen festen Termin pauschal zusagen. Unterlagen, Beteiligte, Rechte und notwendige Massnahmen bestimmen den Zeitplan.

Was passiert bei einem Abbruch des Formulars?

Mit „Kontaktdaten übermitteln & weiter“ geht die erste Teilanfrage an Immobilien-Recycling. Danach werden weitere Angaben während der Eingabe gesichert und bei einem späteren Abbruch ebenfalls berücksichtigt. Ohne Übermittlung des ersten Schritts wird keine Teilanfrage angelegt.

Kann ich Unterlagen und Bilder bis 30 MB hochladen?

Ja. Optional können Sie bis insgesamt 30 MB hochladen. Die Dateien werden geschützt abgelegt; die Benachrichtigung an info@immobilien-recycling.de enthält Downloadlinks statt grosser Mailanhänge. Die private Website und ihre Dateien sind nur für den freigegebenen Eigentümer zugänglich.

Kaufen Sie auch Objekte in den Nachbarländern?

Ja, Sie können auch Objekte aus Österreich, der Schweiz, Tschechien, Polen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein anbieten. Die örtliche Rechtslage und mögliche Abwicklung werden jeweils gesondert geprüft.

Mieter & Verwaltung · 7 Fragen
Kaufen Sie auch Mehrfamilienhäuser mit Mietrückständen oder Mietnomaden?

Ja. Wir prüfen auch Liegenschaften mit Mietrückständen und schwierigen Mietverhältnissen. Bei einem Ankauf übernehmen wir bestehende Mietverhältnisse nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln und bearbeiten offene Mietsituationen ab dem vereinbarten Verantwortungsübergang eigenständig. Bereits entstandene Mietforderungen und Altfälle werden gesondert geregelt; sie gehen nicht pauschal mit über.

Kaufen Sie auch Messiehäuser und stark vermüllte Wohnungen?

Ja. Sie können uns Messiehäuser und stark vermüllte Wohnungen im vorhandenen Zustand anbieten. Beräumungsaufwand, Schäden und gegebenenfalls Brandschutzprobleme werden bei der Prüfung und im Kaufpreis berücksichtigt.

Kaufen Sie auch Häuser mit Konflikten im Haus oder mit Mietern?

Ja. Nennen Sie die Konflikte sachlich und möglichst ohne persönliche Daten der Mieter. Bestehende Rechte und laufende Verfahren werden vor einer Übernahme geprüft.

Kaufen Sie auch Häuser mit Hausbesetzern oder unberechtigter Belegung?

Ja, wir prüfen auch ungeklärte oder unberechtigte Nutzungen. Ein Kauf beendet solche Situationen nicht automatisch; notwendige rechtliche Schritte und Zuständigkeiten müssen geklärt werden.

Kaufen Sie auch Häuser, deren Verwaltung mich überfordert?

Ja. Wenn die Verwaltung dauerhaft mehr Zeit und Kraft beansprucht, als Sie aufbringen können, kann ein Direktverkauf im bestehenden Zustand passen.

Kaufen Sie auch Häuser mit extrem hohen Heizkosten oder Leitungsverlusten?

Ja. Alte Anlagen, hohe Energieausgaben und Wärmeverluste gehören in die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Vorhandene Verbrauchsdaten oder Abrechnungen helfen, sind für die erste Anfrage aber keine Pflicht.

Kaufen Sie auch Mietshäuser in einer Verwaltungskrise?

Ja. Wir prüfen auch Bestand ohne funktionierende Verwaltung. Eine geordnete Übernahme, Übergangsverwaltung oder Krisenmassnahmen können im Einzelfall vereinbart werden.

Bauschäden & Sanierungsstau · 7 Fragen
Kaufen Sie auch Immobilien mit umfassendem Sanierungsstau?

Ja. Sie müssen das Objekt für die erste Anfrage nicht sanieren. Der notwendige Aufwand fliesst in unsere Kalkulation eines niedrigen Ankaufspreises ein.

Kaufen Sie auch Häuser mit undichtem Dach oder maroder Fassade?

Ja. Beschreiben Sie bekannte Schäden und Folgeschäden durch Nässe. Akute Sicherungsmassnahmen und behördliche Fristen bleiben unabhängig von der Anfrage zu beachten.

Kaufen Sie auch Häuser mit veralteter Heizung, Elektrik oder Leitungen?

Ja. Auch technisch überholte Gebäude können Sie vorstellen. Wir betrachten Erneuerungsbedarf und die mögliche weitere Nutzung gemeinsam.

Kaufen Sie auch Häuser mit Feuchtigkeit, Schimmel oder Wasserschäden?

Ja. Bitte nennen Sie bekannte Ursachen, betroffene Bereiche und vorhandene Gutachten. Eine Anfrage oder ein Verkauf ersetzt keine erforderliche Gefahrenabwehr für Bewohner.

Kaufen Sie auch Häuser mit Statikproblemen oder korrodierten Kappendecken?

Ja, solche Fälle werden individuell geprüft. Tragfähigkeit, Sicherungsaufwand und ein belastbarer Reparatur- oder Verwertungsweg sind entscheidend. Eine Ankaufzusage allein wegen des Schadens gibt es nicht.

Kaufen Sie auch Immobilien mit Asbestverdacht, Schadstoffen oder Altlasten?

Ja, wir prüfen auch belastete oder verdächtige Objekte. Kennzeichnen Sie, was bestätigt ist und was nur vermutet wird. Untersuchungen, Entsorgung und mögliche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden gesondert betrachtet.

Kaufen Sie auch Häuser mit Brand-, Sturm- oder anderen schweren Schäden?

Ja. Sie können uns das Objekt im beschädigten Zustand anbieten. Bekannte Versicherungsfälle, Sicherungsmassnahmen und Gutachten erleichtern die Prüfung.

Behörden & Auflagen · 5 Fragen
Kaufen Sie auch Immobilien mit Nutzungsuntersagung?

Ja. Bitte nennen Sie Umfang, Begründung und Fristen der Untersagung. Ob eine weitere Nutzung oder Verwertung möglich ist, wird vor dem Ankauf geklärt.

Kaufen Sie auch Gebäude mit Brandschutzmängeln oder fehlenden Rettungswegen?

Ja. Bescheide und bekannte Mängel helfen bei der Einschätzung. Notwendige Sofortmassnahmen werden durch eine Verkaufsanfrage nicht aufgeschoben.

Kaufen Sie auch Immobilien mit behördlich geforderten Sicherungsmassnahmen?

Ja. Teilen Sie uns die Massnahmen und Termine mit. Kosten, Zuständigkeiten und der mögliche Verantwortungsübergang werden konkret geregelt.

Kaufen Sie auch Immobilien mit fehlenden Genehmigungen oder Auflagen?

Ja. Wir prüfen die tatsächliche und genehmigte Nutzung sowie offene Auflagen. Ein Kauf bewirkt keine automatische Genehmigung oder Legalisierung.

Kaufen Sie auch denkmalgeschützte Häuser mit hohem Erhaltungsaufwand?

Ja. Denkmalrechtliche Anforderungen, baulicher Zustand und wirtschaftliche Nutzung werden zusammen geprüft. Für Auslandsobjekte gelten die jeweiligen örtlichen Regeln.

Erbschaft, Ausland & Lebensveränderung · 9 Fragen
Kaufen Sie auch geerbte Immobilien?

Ja. Auch geerbte Häuser können Sie im vorhandenen Zustand anbieten. Eigentumsnachweise, Beteiligte und mögliche Nachlassverbindlichkeiten werden für die spätere Abwicklung geklärt.

Kaufen Sie auch Immobilien bei Trennung oder unterschiedlichen Eigentümerinteressen?

Ja. Ein gemeinsamer Verkaufsweg kann Entlastung schaffen. Wer verfügen darf und welche Zustimmungen nötig sind, wird vor dem Vertrag geprüft.

Kaufen Sie auch Immobilien, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen zur Belastung werden?

Ja. Sie müssen keine persönlichen Gesundheitsangaben offenlegen. Objektanschrift und die sachliche Ausgangslage reichen für den ersten Kontakt.

Kaufen Sie auch Immobilien bei fehlender Nachfolge oder im Alter?

Ja. Wenn Sie den Bestand nicht länger selbst betreuen möchten, können Sie einen Verkauf im bestehenden Zustand prüfen lassen.

Kaufen Sie auch Häuser nach einem Wegzug oder bei grosser Entfernung?

Ja. Sie können uns Ihr Objekt auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort vorstellen. Notwendige Besichtigungen werden gezielt abgestimmt.

Kaufen Sie auch Erbteile aus strittigen Erbengemeinschaften?

Ja, Sie können uns Ihren Erbteil zur Prüfung anbieten. Er betrifft den gesamten Nachlass. Notarielle Übertragung, mögliche Vorkaufsrechte und fortbestehende Haftung werden gesondert geprüft.

Kaufen Sie auch ein ungewolltes oder überraschendes Immobilienerbe?

Ja. Wenn Sie Eigentümer geworden sind und die Immobilie nicht behalten möchten, können Sie anfragen. Ausschlagungsfristen und Möglichkeiten zur Begrenzung der Erbenhaftung sollten Sie unabhängig davon sofort fachlich prüfen lassen.

Kaufen Sie auch Häuser, die aus dem Ausland schwer zu verwalten sind?

Ja. Gerade bei grosser Entfernung kann ein Verkauf sinnvoll sein. Wir prüfen auch Anfragen von ausgewanderten Eigentümern und deren Erben; die spätere Vertretung und Abwicklung werden abgestimmt.

Kaufen Sie auch Immobilien, von denen ich mich wegen einer Auswanderung trennen möchte?

Ja. Ob ein verfügbares Haus einen deutschen steuerlichen Wohnsitz begründet und wie sich ein Verkauf auswirkt, hängt aber von den Umständen und steuerlichen Regeln ab. Wir geben keine Zusage, dass dadurch jede deutsche Steuerpflicht endet.

Schulden, Liquidität & Insolvenz · 7 Fragen
Kaufen Sie auch Immobilien bei Liquiditätsengpässen oder hohen laufenden Kosten?

Ja. Ein Verkauf kann fortlaufende Belastungen begrenzen. Preis und Zeitplan lassen sich erst nach Prüfung der konkreten Situation vereinbaren.

Kaufen Sie auch Immobilien mit auslaufender oder schwieriger Finanzierung?

Ja. Bitte nennen Sie bekannte Fristen und offene Darlehen. Freigaben und eine mögliche Ablösung sind Teil der späteren Abwicklung.

Kaufen Sie auch Häuser mit Darlehen oder Grundbuchbelastungen?

Ja. Grundschulden und offene Darlehensstände werden getrennt geprüft. Ablösung, Freigaben und verbleibende Verpflichtungen müssen vor der Abwicklung geklärt werden.

Kaufen Sie auch Häuser bei drohender Zwangsversteigerung?

Ja. Nennen Sie uns bekannte Termine und den Verfahrensstand. Ob noch ein freihändiger Verkauf möglich ist, muss rechtzeitig mit den Beteiligten geklärt werden.

Kaufen Sie auch Immobilien im Zusammenhang mit einer Insolvenz?

Ja. Verfügungsbefugnis, Verwertungsweg und erforderliche Zustimmungen werden geprüft. Eine Anfrage ersetzt keine insolvenzrechtlichen Pflichten oder Fristen.

Kaufen Sie auch Immobilien mit alten Schulden oder Hypotheken?

Ja. Auch finanziell belastete Immobilien können Sie anbieten. Ein niedriger Kaufpreis beseitigt Restschulden nicht automatisch; eine tragfähige Regelung mit den Beteiligten bleibt nötig.

Kaufen Sie auch kostenbelastende Objekte aus einer Insolvenzmasse?

Ja. Wir prüfen eine zügige Verwertung und bei Bedarf Vereinbarungen über Massekosten, Übergang, Notverwaltung und Krisenmanagement. Kostenübernahme und Zeitplan werden individuell vereinbart.

Leerstand, Lage & Rendite · 5 Fragen
Kaufen Sie auch Häuser mit hohem oder dauerhaftem Leerstand?

Ja. Hoher Leerstand und seine laufenden Kosten gehören zu unseren typischen Prüfungsfällen. Bitte geben Sie den tatsächlichen Vermietungsstand an.

Kaufen Sie auch Immobilien mit niedrigen Einnahmen oder negativem Ertrag?

Ja. Wenn laufende Ausgaben die Einnahmen aufzehren, kann ein Verkauf zu niedrigen Konditionen sinnvoll sein. Entscheidend sind Zustand, Kosten und eine für uns tragfähige Perspektive.

Kaufen Sie auch Häuser, die sich schwer neu vermieten lassen?

Ja. Vermietungsprobleme, erforderliche Investitionen und örtliche Nachfrage werden bei der Prüfung berücksichtigt.

Kaufen Sie auch Immobilien in schwieriger Lage oder mit schwacher Nachfrage?

Ja. Auch wenig nachgefragte Standorte können Sie anbieten. Ein Ankauf setzt eine für uns tragfähige Verwertungsperspektive voraus.

Kaufen Sie auch Häuser mit leerstehenden Gewerbeeinheiten?

Ja. Auch gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte können Sie anbieten. Nutzung, Genehmigungen und lokale Nachfrage werden gesondert betrachtet.

Unterlagen & ungeklärte Rechte · 7 Fragen
Kaufen Sie auch Immobilien mit fehlenden oder unvollständigen Unterlagen?

Ja. Für die erste Anfrage genügt Ihr Kenntnisstand. Wir unterstützen später bei der Beschaffung von Grundbuchauszug und weiteren für die Abwicklung erforderlichen Unterlagen.

Kaufen Sie auch Immobilien mit Dienstbarkeiten oder sonstigen Rechten?

Ja. Nennen Sie Art und Umfang der bekannten Rechte. Welche Rechte fortbestehen und welche Nutzung möglich ist, wird anhand der Unterlagen geprüft.

Kaufen Sie auch Grundstücke mit ungeklärten Grenzen, Zufahrt oder Wegerecht?

Ja. Auch solche Ausgangslagen prüfen wir. Ein gesicherter Zugang und die rechtliche Nutzbarkeit sind wesentliche Punkte der späteren Entscheidung.

Kaufen Sie auch Immobilien mit laufenden Rechtsstreitigkeiten?

Ja, soweit sich die Risiken und Zuständigkeiten klären lassen. Bitte nennen Sie Streitgegenstand und Verfahrensstand; ein Verkauf erledigt Verfahren nicht automatisch.

Kaufen Sie auch Immobilien mit ungeklärten Eigentums- oder Beteiligungsverhältnissen?

Ja, Sie können die Situation zur Vorprüfung schildern. Vor einem verbindlichen Vertrag müssen Eigentum, Verfügungsbefugnis und nötige Beteiligungen geklärt sein.

Kaufen Sie auch Immobilien mit Wohn- oder Nutzungsrecht?

Ja. Bitte nennen Sie die Rechte und, soweit bekannt, deren Umfang und Kostenverteilung. Ein Verkauf beseitigt eingetragene oder vertragliche Rechte nicht automatisch.

Kaufen Sie auch Immobilien mit Niessbrauch?

Ja. Grundbuch und Bewilligungsurkunde sind für die Prüfung wichtig. Nutzungsmöglichkeiten, Lastenverteilung und Kaufpreis hängen von der konkreten Gestaltung ab.

Stockende Projekte · 4 Fragen
Kaufen Sie auch Häuser mit begonnener oder abgebrochener Sanierung?

Ja. Dokumentieren Sie den erreichten Stand, bekannte Mängel und bestehende Verträge. Der Fertigstellungsbedarf wird in der Ankaufprüfung berücksichtigt.

Kaufen Sie auch Projekte, deren Sanierungsbudget aufgebraucht ist?

Ja. Beschreiben Sie Zustand und verbleibenden Aufwand möglichst offen. Der Direktankauf kann eine Option sein, wenn Sie die Entwicklung nicht selbst fortsetzen können.

Kaufen Sie auch Immobilien nach dem Ausfall von Handwerkern oder Projektpartnern?

Ja. Auch stockende Projekte können Sie vorstellen. Offene Leistungen, Verträge und mögliche Ansprüche werden vor einer Übernahme geklärt.

Kaufen Sie auch Gebäude ohne tragfähiges Nutzungskonzept?

Ja. Wir prüfen eine eigene Projektierung oder eine spätere Weitergabe an geeignete Projektanten. Voraussetzung ist ein für uns wirtschaftlich tragfähiger Weg.

Bewusster Ausstieg · 4 Fragen
Kaufen Sie auch Immobilien zur Verkleinerung meines Portfolios?

Ja. Sie können einzelne Objekte oder mehrere Immobilien gemeinsam anbieten und im Formular die Objektanzahl sowie weitere Anschriften nennen.

Kaufen Sie auch Häuser, wenn ich nicht länger Vermieter sein möchte?

Ja. Ein bewusster Ausstieg aus der Vermietung kann ebenso Anlass sein wie eine akute Krise. Unsere niedrigen Ankaufspreise sollten zu Ihren Prioritäten passen.

Kaufen Sie auch Immobilien wegen neuer Prioritäten oder persönlicher Entlastung?

Ja. Sie können den Bestand im vorhandenen Zustand vorstellen. Entscheidend ist, ob der Direktankauf Ihren Erwartungen und unserer Kalkulation entspricht.

Kaufen Sie auch Immobilien mit anderen oder noch unklaren Problemen?

Ja. Beschreiben Sie die Situation mit Ihren eigenen Worten. Eine erste Anfrage verpflichtet Sie nicht zum Verkauf und ist keine Ankaufzusage.

Weitere Fragen zu den gezeigten Objektbeispielen · 12 Fragen
Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Verwahrlosung und Brandschaden?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Ein stark verwahrlostes und vermülltes Haus war zusätzlich durch einen Brand beschädigt. Beräumung und Wiederherstellung hätten erheblichen Aufwand bedeutet. Wir haben das Objekt übernommen und verwertet. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Statik nicht mehr gewährleistet, Nutzungsuntersagung → Einsturzgefahr?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Setzungsrisse in der Fassade führten zu einem gravierenden Befund im Keller: Die Stahlträger der Kappengewölbe, die die Last der oberen Etagen aufnehmen, waren stark korrodiert. Nach dem statischen Befund musste das Haus wegen akuter Einsturzgefahr geräumt werden; die Nutzung war untersagt. Für die Mieter wurden Ersatzunterkünfte erforderlich. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Dachöffnung, Dauernässe und eingestürzte Etagen?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Durch ein Loch im Dach drang über lange Zeit Wasser ein. Darunterliegende Etagen stürzten ein. Eine Renovierung war wirtschaftlich nicht tragbar; zugleich war der Abbruch für den Eigentümer zu teuer. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Unsichere Balkone im Mehrfamilienhaus?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Bei diesem Mehrfamilienhaus in einer Grossstadt in Nordrhein-Westfalen war die Standsicherheit der Balkone nicht mehr gewährleistet. Es kam zu einer Nutzungsuntersagung. Die Reparaturangebote überstiegen den Gebäudewert. Wir übernahmen das Objekt gegen eine Ablöse an den Eigentümer. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Industriedenkmal mit unklaren Altlasten?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Ein einsturzgefährdetes Industriedenkmal brachte nicht nur Sicherungsfragen mit sich. Hinzu kamen ungeklärte Altlasten und mögliche Bodenverunreinigungen. Die Eigentümer wollten diese Verantwortung nicht länger tragen. Der Verdacht auf Verunreinigungen ist von einem bestätigten Befund zu unterscheiden. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Beseitigungsaufforderungen nahe den Bahngleisen?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Bei diesem Gebäude nahe den Bahngleisen war die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Amtliche Beseitigungsaufforderungen und Ordnungsverfahren erhöhten den Druck. Die kostspieligen Abbrucharbeiten überforderten den Eigentümer. Zum Grundstück gehörte ausserdem ein Miethaus mit geringem Wert. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Denkmal kurz vor dem Einsturz?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Ein denkmalgeschütztes Haus stand kurz vor dem Einsturz. Verhandlungen mit den Denkmalbehörden, Aufforderungen zur Verkehrssicherung und die damit verbundenen Kosten überforderten die Eigentümerin. Sie entschied sich dafür, das Objekt abzugeben. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Kappengewölbe im denkmalgeschützten Gesindehaus?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Das frühere Gesindehaus gehörte einst zu einem Rittergut. Die geforderte Sanierung des denkmalgeschützten Bestands stand für den Eigentümer in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Gebäudewert. Er entschied sich für eine zügige Trennung. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Denkmalauflagen, Schädlingsbefall und geringe Sanierungschancen?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Bei diesem Wohn- und Geschäftshaus trafen erheblicher Druck der Denkmalbehörde und Schädlingsbefall auf geringe Aussichten auf eine wirtschaftliche Sanierung. Diese Kombination war ausschlaggebend für die Entscheidung zur Verwertung. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Eine historische Stadtmauer wird zur Belastung?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Die Einsturzgefahr einer historischen Stadtmauer stellte die Eigentümer vor finanzielle, planerische und rechtliche Herausforderungen. Sicherung und weitere Entwicklung überstiegen ihre Möglichkeiten. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Ehemalige Berufsschule ohne tragfähige Nutzung?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Das grosse ehemalige Berufsschulgebäude liegt abseits in einer strukturschwachen Region. Für die Kombination aus Grösse und Lage liess sich kein tragfähiges Nutzungskonzept finden. Alte Ölheizung, Instandhaltung und Pflege verursachten nach den Angaben zu diesem Fall mittlere fünfstellige Beträge pro Monat. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Prüfen Sie auch diesen Problemfall: Eigentum ohne wirtschaftlichen Nutzen?

Ja, auch vergleichbare Ausgangslagen können Sie uns vorstellen. Ein verwahrlostes Grundstück mit geringem wirtschaftlichem Wert belastete den vertretenen Eigentümer. Seine Vertretung suchte einen Weg, sich zügig von dem Grundstück zu trennen. Wir konnten die Übertragung gemeinsam abwickeln. Für andere Objekte wird die mögliche Übernahme individuell geprüft.

Bestehendes sinnvoll weiterdenken

Aus schwierigen Immobilien
werden neue Möglichkeiten.

Ob Sanierung, eigene Projektierung oder Weitergabe an geeignete Projektanten: Wir suchen einen wirtschaftlich tragfähigen Weg für problematischen Bestand.

Die Illustration steht für unseren Ansatz, Bestehendes zu prüfen und Ressourcen sinnvoll zu nutzen. Welche Massnahmen möglich sind, entscheidet sich am konkreten Objekt.

Illustration zum Immobilien-Recycling: schwierige Gebäude und Materialien werden einer neuen Nutzung zugeführt

Deutschland und ausgewählte europäische Länder

Eine Problemimmobilie
kennt keine Landesgrenze.

Unser Kerngeschäft liegt derzeit in Deutschland. Sie können uns aber auch Problemimmobilien aus Österreich, der Schweiz, Tschechien, Polen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein anbieten.

Auch im Ausland prüfen wir schwierige Ausgangslagen. Die mögliche Abwicklung hängt vom Objekt, den örtlichen Regeln und geeigneten Partnern ab. Wählen Sie im Formular das Land der Immobilie aus.

Objekt im In- oder Ausland vorstellen ↗

Der erste Schritt ist eine ehrliche Übersicht

Stellen Sie uns Ihr Haus vor.
So, wie es heute ist.

Kein perfektes Exposé nötig. Erfassen Sie Standort, Vermietung, bekannte Probleme und Ihre Vorstellungen in wenigen Schritten.

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Ihre Anfrage bleibt diskret

Datenschutz auf einen Blick

Mit dem ersten Weiter-Button übermitteln Sie Name, E-Mail und Objektanschrift an JK FLADE Praha s.r.o. Erst danach sichern wir weitere Angaben nach Möglichkeit, auch bei einem späteren Abbruch. Die Verarbeitung dient der Bearbeitung Ihres Kaufangebots und der Vorbereitung eines möglichen Ankaufs.

Die Benachrichtigung geht an info@immobilien-recycling.de. Erforderliche Objektinformationen können mit Ihrer freiwilligen Einwilligung ausgewählten Partnern zur Prüfung und Vorbereitung der Immobilienverwertung vorgelegt werden. Ohne Einwilligung werden extern nur tatsächlich anonymisierte Informationen vorgestellt. Ihre Kontaktdaten und personenbezogene Angaben anderer Personen sind ausgenommen. Hosting- und Versanddienste verarbeiten Daten zur Bereitstellung der Website; lokale Entwürfe speichern Sie ausdrücklich.

Bitte schwärzen Sie nicht benötigte Angaben anderer Personen und laden Sie keine Gesundheitsdaten hoch.

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